Wer heute eine Bestandsimmobilie erwirbt, zieht bei der dann fälligen Sanierung selten an Asbest. Dabei versteckt dieser sich oft gerade in Wand- oder Fußbelägen, die im Zuge einer Sanierung entfernt werden. Sind solche Elemente asbesthaltig und werden sie ohne Schutzmaßnahmen ausgebaut, besteht eine hochgradige und vor allem unumkehrbare Gefährdung der Gesundheit durch eingeatmete Asbestfasern. Deshalb sollte jeder Auftraggeber einer Sanierung, gerade bei einer Fußbodenerneuerung, kurz einige Punkte abklären.
Der Bauherr muss wissen, aus welchem Jahr die Immobilie oder zumindest der Fußbodenbelag stammt. Fiel der Einbau des Bodenbelags in die Zeit der sechziger, siebziger oder achtziger Jahre, muss man mit Asbest im Fußboden rechnen.
Ein Blick auf den Belag kann der Immobilienbesitzer auch für eine erste Sichtprobe werfen. Im Grunde wurden zur Boomzeit von Asbest zwei verschiedene asbesthaltige Belagsarten für Fußböden verwendet.
Die normalerweise flächig verlegten Cushion-Vinyl-Beläge wirken auf den ersten Blick ähnlich wie PVC-Boden mit härterer Oberfläche und den typischen Designs und Farben der sechziger bis achtziger Jahre. Sind irgendwo Beschädigungen oder kann der Belag an einer Stelle leicht angehoben werden, kommt eine graue Unterseite zum Vorschein, die faseriger Pappe ähnlich ist. Genau diese Unterseite besteht fast komplett aus schwach gebundenem Asbest, setzt also sehr schnell Asbestfasern frei.
Die zweite Fußbodenart, die fachgerecht entfernt werden sollte, sind Floorflex-Platten, die auch als Vinyl-Asbest-Platten bezeichnet werden. Optisch wirkt Floorflex wie eine Mischung aus Linoleum und Fliesen. Die unmodernen Muster und Farben weisen meist klar auf die sechziger, siebziger oder sogar noch auf die achtziger Jahre hin. Diese Fliesen bestehen teilweise aus stark gebundenem Asbest und sind sehr spröde. Beim geringsten Biegen zerbrechen sie mit hörbaren Knacken. Häufig taucht unter solchen Floorflex-Fliesen brauner oder schwarzer Kleber auf. Dieser Bitumenkleber war in vielen Fällen ebenfalls asbesthaltig und gilt dann als schwach gebunden.
Lässt das Alter des Fußbodens und die Sichtprüfung ein Asbestvorkommen vermuten, muss eine vor einer Sanierung des Fußbodens die Analyse stattfinden. Entweder man entnimmt man eine Probe des Fußbodenbelages und des Klebers und sendet diese an ein entsprechendes Prüflabor oder es wird der Anruf bei einer Fachfirma wie Abedos getätigt, die diese Analyse vornimmt. Das Ergebnis der Analyse ist der Nachweis auf vorhandenes oder nicht vorhandenes Asbest.
Bestätigt sich der Verdacht auf vorhandenes Asbest, wird der Auftrag zum Entfernen des Asbestbodens an eine Fachfirma wie ABEDOS vergeben. ABEDOS wählt das notwendige Verfahren danach aus, ob es sich um eine Sanierung von Cushion-Vinyl handelt oder um eine Floor Flex Sanierung. Schwach gebundenes Asbest erfordert andere Schutzmaßnahmen als stark gebundenes Asbest.
Die Facharbeiter von ABEDOS arbeiten bei einer Cushion-Vinyl- oder Floor Flex Sanierung nach der „Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)“. Eine Anforderung dieser Regel ist die Vermeidung von Asbestfasern. Wir übernehmen für unsere Kunden ebenfalls die Entsorgung, den Abtransport und die Deponierung der asbesthaltigen Beläge, da hierfür strenge Vorschriften existieren und eine Dokumentationspflicht besteht.
Das Asbestproblem ist weltweit noch nicht vom Tisch, denn noch immer produzieren Länder wie China oder Russland Unmengen Asbest und verwenden diesen. Und selbst in Deutschland gibt es Jahre nach dem Verbot von Asbest noch viele Bestandsbauten, in denen Asbest verwendet wurde.
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